SPD-Fraktion klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen Integrationsgesetz

Landespolitik

Die SPD-Landtagsfraktion hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das Bayerische Integrationsgesetz eingereicht, das maßgeblich auf dem konservativen Kampfbegriff der sog. 'Leitkultur' basiert.

Fraktionsvorsitzender Markus Rinderspacher betont, es gehe nicht an, Menschen gesetzlich auf die Einhaltung einer ominösen Leitkultur zu verpflichten, ohne zu definieren, was überhaupt darunter zu verstehen sei, und ist überzeugt, dass die bayerischen Verfassungsrichter das genauso sehen werden.
Letztlich sei das Gesetz dazu gedacht, Ängste zu schüren.
Die bayerische SPD wolle das bayerische Lebensprinzip 'leben und leben lassen' verteidigen ...

... Die SPD-Fraktion wird in diesem Fall vom Verfassungsjuristen Dr. Michael Bihler vertreten.
Laut seiner Klageschrift verstoßen sechs Artikel des Bayerischen Integrationsgesetzes gegen die Bayerische Verfassung (Art. 1 Abs. 2, 2. Halbsatz, Art. 4 Abs. 4, Art. 6 Satz 1, Art. 11 Satz 2, Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 14 Abs. 1.).

Bereits die Präambel des Gesetzes stellt nach seiner Einschätzung die Werte in Frage, die sie zu schützen vorgibt. Das Gesetz formuliere eine Verhaltenspflicht, die Leitkultur zu achten und sich in sie einzufügen. Damit greife es in den privaten Lebensbereich von jedermann ein und beschränke die verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmung der Menschen.

Als verfassungsrechtlich unzulässig betrachtet die SPD-Fraktion auch die Vorschrift, wonach alle Kinder in Kindertageseinrichtungen zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur "erfahren" sollen. Das Gesetz bevormunde damit die Eltern in der religiösen Erziehung ihrer Kinder. Außerdem sei der Staat zur grundsätzlichen Neutralität gegenüber einzelnen Religionen und Bekenntnissen verpflichtet.

Auch die Vorgabe, dass die bayerischen Rundfunkmedien einen Beitrag zur Vermittlung der Leitkultur leisten sollen, widerspricht nach Auffassung der SPD-Fraktion der Verfassung. Zentraler Bestandteil der Rundfunkfreiheit sei die Auswahl, der Inhalt und die Ausgestaltung der Programme. Wenn die Leitkultur als prägend und verbindlich dargestellt werden solle, verletze das die Meinungspluralität und sei verfassungswidrig.

Auch die Verpflichtung von deutschen Staatsbürgern sowie Ausländern an Grundkursen über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilzunehmen, ist nach Einschätzung der SPD-Juristen unzulässig.

 

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Natascha Kohnen

 

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